Zum Hauptinhalt springen

NSAB 2015

Erfahren Sie mehr über NSAB 2015

Alle Dienstleistungen werden gemäß den Allgemeinen Bedingungen des Nordischen Spediteurverbandes (NSAB 2015) erbracht. Die Bedingungen begrenzen die Haftung des Spediteurs als Vertragspartner gemäß § 3 B für Verlust, Beschädigung oder Verschlechterung des Gutes auf 8,33 SZR je kg und für Verspätung bis zur Höhe des Frachtbetrages und für alle anderen Schäden auf 100.000 SZR je Auftrag (§ 21).

Die Haftung des Spediteurs als Vermittler gemäß § 3 C ist begrenzt auf 50.000 SZR für jeden Auftrag und insgesamt für ein und dasselbe Ereignis auf 500.000 SZR (§ 24).

Bei der Lagerung ist die Gesamthaftung für Schäden, die durch ein und dasselbe Ereignis verursacht worden sind, auf 500.000 SZR begrenzt (§ 25). Besonders hingewiesen wird auf die Netzwerkklausel (§ 2), auf die Verjährung von Ansprüchen gegen den Spediteur in einem Jahr (§ 28) und auf das Pfand- und Zurückbehaltungsrecht (§ 14) für gegenwärtige und vergangene Ansprüche.

loading="lazy"